Antrag auf Änderung des B-Planes Nr. 2 "Badstr. Ost mit Wohngebiet Am Sandberg", Änderung der Art der baulichen Nutzung im Bereich von Flstck. 528/55 Gemarkung Radeberg von MI in WA - Aufstellungsbeschluss für die 5. Änderung des B-Planes Nr. 2
Momentan haben wir die Situation, dass das festgesetzte Mischgebiet sich teilweise zu einem faktischen reinen Wohngebiet entwickelt hat. Die Untere Bauaufsichtsbehörde versagt zu Recht die Errichtung weiterer Einfamilienhäuser im MI-Gebiet. Ein Mischgebiet dient dem Wohnen und der Unterbringung von Gewerbebetrieben, die das Wohnen nicht wesentlich stören. Beide Arten der baulichen Nutzung sollen in etwa in gleichen Anteilen im Gebiet vorhanden sein, möglichst gleichmäßig durchmischt. Es gibt eine Vielzahl von Anfragen nach Wohnbaugrundstücken im Bereich der Mischgebietsflächen dieses Baugebietes. Da sich die Vermarktbarkeit der Einfamilienhausgrundstücke dieses Bebauungsplangebietes momentan günstig darstellt, schlägt die Verwaltung vor, eine Änderung des Bebauungsplanes zu untersuchen, dass die Art der baulichen Nutzung der Baugebiete MI und eGE 1 als WA festgesetzt werden können. Die Konsequenz wird sein, dass die Baufläche eGI (ehemals Coca-Cola) als Art der baulichen Nutzung in ein GE oder eGE geändert werden muss. Die derzeitige Nutzung dieser Baufläche wie auch die damalige Nutzung durch Coca-Cola hätte kein Industriegebiet erfordert. In diesem Zusammenhang muss das Lärmgutachten, welches der Planung zu Grunde lag, überprüft werden, ob sich weitere Konsequenzen auf den passiven Lärmschutz aus der dichten Nachbarschaft des dann festgesetzten GE-Gebietes (ehemals eGI) zu der gewollten "angrenzenden" Wohnbebauung hinter dem Lärmschutzwall ergeben.