Beschluß 48/15 vom 26.08.2015 (Beschlußvorlage 47/15)
Betreff
Entwurf B-Plan Nr. 62 "Erweiterung AaRa - Hotel Radeberg" - Beschluss zur Änderung des räumlichen Geltungsbereiches - Beschluss zur Änderung des Planverfahrens - Billigungsbeschluss - Beschluss zur Offenlage
Beschlußtext
- Der räumliche Geltungsbereich wird geändert. Zum räumlichen Geltungsbereich gehören folgende Flurstücke der Gemarkung Radeberg: 1765, 1709/9, 1709/11, 1709/22, 1709/24, 1709/27, 1709/25, T.v. 1709/17, T.v. 1709/16, 1707/3, 1707/14, 1707/17, 1707/18. Maßgebend ist die Festsetzung des räumlichen Geltungsbereiches in der Planzeichnung. Der räumliche Geltungsbereich umfasst eine Fläche von ~2,24 ha.
- Das Planverfahren wird geändert. Der Bebauungsplan wird als nicht vorhabenbezogener Bebauungsplan weiter geführt. Das Verfahren wird nach den Bestimmungen von § 13 a BauGB durchgeführt, da es sich um einen Bebauungsplan der Innenentwicklung handelt.
- Von einer erneuten frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB wird nach den Bestimmungen von § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB abgesehen.
- In Anwendung von § 13 a Abs. 2 Nr. 2 BauGB ist der Flächennutzungsplan auf dem Wege der Berichtigung anzupassen.
- Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 62 " Erweiterung AaRa - Hotel Radeberg", Stand 07.07.2015, besehend aus der Planzeichnung - Teil A, den textlichen Festsetzungen - Teil B sowie der beigefügten Begründung - Teil C wird gebilligt.
- Die Verwaltung wird beauftragt, zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 62 " Erweiterung AaRa - Hotel Radeberg", Stand 07.07.2015, entsprechend den Bestimmungen von § 13 a Abs. 2 Nr. 1 BauGB der betroffenen Öffentlichkeit und den berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Es soll die Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB durchgeführt werden.
Begründung
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes wird geändert, da zusätzlich Flurstücke durch den Eigentümer des AaRa-Hotels erworben wurden, deren mögliche Nutzung im Zusammenhang der geplanten Erweiterung der Hotelnutzung über dieses Bebauungsplanverfahren auch rechtlich gesichert werden soll. Das Planverfahren wird geändert, da die geplante Umsetzung des Bauvorhabens schrittweise erfolgen soll und nicht innerhalb der kommenden 5 Jahre vollständig realisiert werden kann. Da es sich um ein Vorhaben der Innenentwicklung handelt, soll das Verfahren nach den Bestimmungen des § 13 a BauGB durchgeführt werden. Der Entwurf des Bebauungsplanes hat eine Planreife erreicht, so dass der Billigungsbeschluss gefasst werden kann.
Der Artenschutzfachbeitrag und der Antrag auf Waldumwandlungserklärung sind der Beschlussvorlage nicht beigefügt. Diese liegen im Bürgerbüro während der Sprechzeiten des Bürgerbüros zur Einsichtnahme bereit.