Beschluß 49/15 vom 26.08.2015 (Nichtöffentlich, Beschlußvorlage 44/15)
Betreff
Erlaß von Gewerbesteuer nebst Zinsen
Beschlußtext
Der Stadtrat beschließt, die Gewerbesteuer aus Sanierungsgewinnen in Höhe von 125.509 EUR und darauf zu entrichtende Zinsen in Höhe von 2.230,00 EUR im Einzelfall a) aus Billigkeitsgründen zu erlassen.