Wahl der Friedensrichterin
Der Stadtrat wählt Frau Irmgard Böhme gemäß § 6 Abs. 1 und 2 des SächsSchiedsGütstG zur Friedensrichterin der Großen Kreisstadt Radeberg.
Die Amtszeit unserer Friedensrichterin, Frau Irmgard Böhme, endete am 22.06.2015. Nach dreimaliger Ausschreibung dieses Ehrenamtes gab es bis zum 30.06.2015 keine Interessenten. Frau Böhme wollte nach ihrer 13-jährigen Tätigkeit dieses Amt nun abgeben. Nun hat sie sich doch bereit erklärt, für eine weitere Amtszeit außerhalb eines Gerichtsverfahrens kleinere Meinungsverschiedenheiten und Streitigkeiten zu schlichten und im Schlichtungsverfahren einen Vergleich herbeizuführen. Die Aufgabenpalette umfasst beispielsweise Nachbarschaftsstreitigkeiten, Ärger mit dem Vermieter, aber auch Körperverletzung, Hausfriedensbruch oder Beleidigung und Sachbeschädigung können auf der Tagesordnung stehen. Die Eignung für dieses Ehrenamt hat Frau Böhme durch die von ihr in den vergangenen Jahren behandelten Fällen gezeigt. Am 16.07.2015 wurde Frau Böhme durch den Oberbürgermeister mit der Ehrenurkunde der Stadt Radeberg ausgezeichnet. Nach der Wahl durch den Stadtrat bedarf es gemäß § 7 des SächsSchiedsGütstG der Bestätigung durch den Vorstand des Amtsgerichtes Kamenz. Nachdem sich Frau Böhme bereit erklärt hatte das Ehrenamt weiter zu begleiten, gab es eine weitere Interessenbekundung für das Amt des Friedensrichters. Deshalb gibt es nun Überlegungen, für die jetzt kommende Amtsperiode nachträglich einen Stellvertreter zu wählen. Dazu gibt es jedoch noch Klärungs- und Abstimmungsbedarf. In den Amtsperiode 2000 bis 2005 hatten wir schon einmal einen Friedensrichter und einen Stellvertreter. Im Urlaubs- oder Krankheitsfall wäre dann eine Vertretung abgesichert und die Vertretung könnte perspektivisch das Amt des Friedensrichters übernehmen.