Beschluß 34/15 vom 27.05.2015 (Beschlußvorlage 34/15)
Betreff
1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 54 "Erweiterung Büroge- bäude Schubert" - Beschluss zur Änderung des räumlichen Geltungsbereiches - Billigungsbeschluss - Beschluss zur Offenlage
Beschlußtext
- Die Änderung des räumlichen Geltungsbereiches wird beschlossen. Zum räumlichen Geltungsbereich gehören folgende Flurstücke der Gemarkung Radeberg: 442/6, T. v. 442/5, 459/3, T.v. 452a, 450a, 451c, 451d, T.v. 451/6. Der räumliche Geltungsbereich umfasst eine Fläche von 0,84 ha, wovon 0,22 ha einbezogene Flächen sind.
- Die Festsetzungen für T.v. Flstck. 452a Gemarkung Radeberg, welcher nicht mehr zum räumlichen Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplan gehört, werden aufgehoben.
- Es wird das Verfahren nach den Bestimmungen des § 13 a BauGB weitergeführt.
- Der Entwurf der 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 54 "Erweiterung Bürogebäude Schubert", Stand 04.05.2015, bestehend aus der Planzeichnung - Teil A, den textlichen Festsetzungen - Teil B sowie der beigefügten Begründung - Teil C, wird gebilligt.
- Die Verwaltung wird beauftragt, eine öffentliche Auslegung nach den Bestimmungen von § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen und den berührten TöB und Behörden Gelegenheit zur Stellungnahme in angemessener Frist in Anwendung von § 13 a BauGB i.V.m. § 13 Abs. 2 Nr. 3 BauGB zu geben.
Begründung
Der Geltungsbereich wurde geringfügig geändert. Es wurden Teile von Flstck. 452a Gemarkung Radeberg aus den Geltungsbereich ausgegliedert (bisher als WA festgesetzt), da hier kein Planungserfordernis mehr besteht. Es ist eine Planreife erreicht, die den Billigungsbeschluss ermöglicht.