Beschluß 33/15 vom 27.05.2015 (Beschlußvorlage 31/15)
Betreff
2. Änderung B-Plan "Gebiet am Forellenweg", OT Liegau - Augustusbad - Beschluss zur Änderung des Geltungsbereiches verbunden mit einer Teilaufhebung des rechtskräftigen B-Planes - Billigungsbeschluss - Beschluss zur erneuten Offenlage
Beschlußtext
- Die Änderung des räumlichen Geltungsbereiches, verbunden mit einer Teilaufhebung des rechtskräftigen Bebauungsplanes für folgende Flurstücke der Gemarkung Liegau - Augustusbad: 240/2, 240/6, 240/7, 673, wird beschlossen. Zum räumlichen Geltungsbereich der 2. Änderung des Bebauungsplanes "Gebiet am Forellenweg" gehören folgende Flurstücke der Gemarkung Liegau - Augustusbad: 240/8, 240/9, 240/10,240/13, 240/14, 240/15, 240/16, 240/17, 240/20, 240/21, 240/22, 240/23, 240/24, 240/27, 240 g, 240,k, 240 l, 240 m, 419, 619, 619 a, 631,674/1, 674/2. Der räumliche Geltungsbereich umfasst nun eine Fläche von ~ 2,5 ha.
- Es wird das Verfahren nach § 13 BauGB angewandt. Von einer frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB wird entsprechend § 13 Abs. 2 Nr.1 BauGB abgesehen.
- Der Entwurf der 2. Änderung, Stand 15.04.2015, bestehend aus der Planzeichnung - Teil A, den textlichen Festsetzungen - Teil B wird gebilligt. Eine Begründung ist beigefügt.
- Die Verwaltung wird beauftragt, der betroffenen Öffentlichkeit und den berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange Gelegenheit zur Stellungnahme nach den Bestimmungen von § 13 Abs. 2 Nr. 2 und 3 BauGB zu geben.
Begründung
Es ist eine Planreife erreicht, die den Billigungsbeschluss ermöglicht.