Aufhebung des Beschlusses SR072-2012 vom 29.08.2012, "1. Änderung, Teilbereich 5, des Flächennutzungsplanes"
Der Beschluss SR072-2012 vom 29.08.2012, "1. Änderung, Teilbereich 5, des Flächennutzungsplanes" wird aufgehoben.
Mit Beschluss SR030- 2013 vom 24.04.2013 wurde entschieden das Bauleitplanverfahren für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 60 "Rettungswache Landkreis Bautzen" nach den Bestimmungen des § 13 a BauGB (Vorhaben, die der Innenentwicklung dienen) durchzuführen. Dadurch entfiel das gesonderte Änderungsverfahren für die 1. Änderung, Teilbereich 5, des Flächennutzungsplanes speziell für diesen Bereich im Parallelverfahren. Der Flächennutzungsplan wird nach Rechtskraft des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes redaktionell angepasst.