Bestimmung Wahltage Oberbürgermeisterwahl
Gemäß § 39 des Gesetzes über die Kommunalwahlen im Freistaat Sachsen in der Fassung der Bekanntmachung vom 05.09.2003, zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 28.11.2013, bestimmt der Stadtrat als Wahltag für die Oberbürgermeisterwahl Sonntag, den 07. Juni 2015. Für einen etwa notwendig werdenden zweiten Wahlgang wird Sonntag, der 28. Juni 2015 bestimmt.
Entsprechend Kommunalwahlgesetz bestimmt der Stadtrat den Wahltag für die Bürgermeisterwahl. In 2015 finden in den zehn sächsischen Landkreisen die Landratswahlen und in vielen Städten und Gemeinden Bürgermeisterwahlen statt. Das Sächsische Staatsministerium des Innern, der Sächsische Landtag und der Sächsische Städte- und Gemeindetag verständigten sich auf umseitige terminliche Empfehlung. Die Verwaltung schlägt vor, dieser Anregung zu folgen.