1. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung
Der Stadtrat beschließt mit der Mehrheit der Stimmen aller Mitglieder des Stadtrates beiliegende 1. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Großen Kreisstadt Radeberg vom 17.07.2014.
Auf die Änderungen in §§ 3, 11 Abs. 6 und 13 Abs. 2 wurden wir von einem Bürger hingewiesen; der Gleichbehandlungsgrundsatz ist nunmehr sprachlich gewahrt. Leasingangelegenheiten waren bisher nicht geregelt und wurden in den §§ 4 sowie 11 ergänzt. Vorberatungen im Rahmen von Beteiligungen wurden dem Geschäftskreis des Verwaltungsausschusses zugeordnet. Auch für Nachträge sollen die entsprechenden Wertgrenzen für die Vergabe von Bauleistungen gelten ( § 7 Abs. 2 Punkt 4. Und § 11 Abs. 2 Punkt 1. c)).