1. Änderung der Satzung zur Bildung von Grundschulbezirken
Der Stadtrat beschließt beiliegende 1. Änderungssatzung zur Bildung von Grundschulbezirken der Stadt Radeberg.
Mit dem Schuljahr 2014/2015 endet die Ausnahmegenehmigung zur Nutzung der Außenstelle der Grundschule Ullersdorf in Großerkmannsdorf. Die Stadt Radeberg positioniert sich für die Grundschule in Ullersdorf. In den 4 Schuleingangsjahren 2015 und 2017 bis 2019 übersteigen die Einschüler die Klassenobergrenzen (28 SchülerInnen) um 1 bis 11 Kinder. Danach sinkt nach jetzigem Stand die Schülerzahl (Anlage 1). Wir schlagen vor, für diesen Übergangszeitraum die Schuleinzugsgebiete der Grundschule Ullersdorf und der Grundschule Süd Radeberg zu ändern. Durch die Zuordnung der Radeberger Straße und des Wohngebietes nördlich der Ullersdorfer Straße zur Grundschule Süd ergeben sich Schülerströme entsprechend Anlage 2. Der Bestand der Grundschule Ullersdorf wird gesichert; in der Grundschule Süd können die Schüler in den Schuljahren 2015/2016;2017/2018 und 2019/2020 in zu bildende Klassen aufgenommen werden. Im Schuljahr 2018/2019 muss eine dritte erste Klasse gebildet werden. Die Kapazität in der Grundschule Süd ist dafür ausreichend. Die Hortbetreuung wird durch den Hort an der Grundschule Süd abgesichert. Die Schülerbeförderung erfolgt mit dem öffentlichen Schulbusverkehr. Die Kapazitäten sind mit dem Landratsamt Bautzen abzusprechen.