Satzung zur Änderung der Entschädigungssatzung
Der Stadtrat beschließt die der Beschlussvorlage beiliegende Satzung zur Änderung der Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit.
Am 25.05.2014 werden neben dem Europaparlament ebenso der Kreistag, der Stadtrat und in den drei Ortschaften die Räte gewählt. Dies erfolgt, wenn der Turnus nicht durch Gebietsreformen, Neu- und Nachwahlen geändert wird, aller fünf Jahre. Die drei Stimmen bei den Kommunalwahlen können kumuliert (ein Bewerber bekommt mehrere oder alle Stimmen) bzw. panaschiert (verschiedene Bewerber, auch verschiedener Wahlvorschläge, erhalten je eine Stimme) werden. Dadurch ist das Auszählen der Stimmen sehr aufwendig. Wir erhöhen deshalb regelmäßig zu diesen Wahlen die Anzahl der Wahlbezirke. So benötigen wir im Mai 2014 176 Wahlhelfer. Die Entschädigung für die Kommunalwahlen ist von den Kommunen in der Entschädigungssatzung festzulegen. Seit 1999 erhalten die Mitarbeiterinnen in den Wahlvorständen 21 Euro. Um die Entschädigung dem, vor allem auch zeitlichen Aufwand anzupassen, schlagen wir eine Erhöhung auf 35 Euro vor. Die Deckung erfolgt im Rahmen des Teilhaushaltes 2 Allgemeine Verwaltung.