Polizeiverordnung (PolVO) der Großen Kreisstadt Radeberg
Der Stadtrat beschließt mit den beiliegenden Änderungen die der Anlage zur Beschlussvorlage beigefügte Polizeiverordnung (PolVO) der Großen Kreisstadt Radeberg mit den Ortsteilen Großerkmannsdorf, Ullersdorf und Liegau-Augustusbad zur Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit, gegen Lärmbelästigung, über umweltschädliches Verhalten, über das Anbringen von Hausnummern und sonstige Bestimmungen.
Unsere Polizeiverordnung vom 24.03.2004, in Kraft getreten am 26.03.2004, tritt am 25.03.2014 per Gesetz außer Kraft. Laut Sächsischem Polizeigesetz sind Polizeiverordnungen 10 Jahre gültig und verlieren einschließlich späterer Änderungen und Ergänzungen automatisch nach dieser 10-Jahresfrist ihre Rechtskraft. Deshalb war eine neue Polizeiverordnung zu erarbeiten. Unsere bisherige Polizeiverordnung war ein gutes Arbeitsinstrument. Wenige Änderungen waren erforderlich. Die Änderungen sind in der Anlage mit kurzer Erläuterung beigefügt. Polizeiverordnungen, die länger als einen Monat gelten sollen, sind vom Stadtrat zu beschließen.