Überplanmäßige Auszahlung für die Erhöhung des nicht förderfähigen Anteiles der Sanierung und Modernisierung des Gebäudes "Alte Schule" und der Umnutzung zum Dorfgemeinschaftshaus, Hauptstr. 24 in Großerkmannsdorf
Der Stadtrat beschließt eine überplanmäßige Auszahlung für 2013 in Höhe von 30.087,04 € für die Erhöhung des nicht förderfähigen Anteiles der Sanierung und Modernisierung des Gebäudes "Alte Schule" und der Umnutzung zum Dorfgemeinschaftshaus, Hauptstr. 24 in Großerkmannsdorf. Die finanzielle Deckung erfolgt aus den Einnahmen der teilweisen Übernahme des kommunalen Eigenanteiles durch das Ev.-Luth. Kirchspiel Radeberger Land bei der Förderung der Sanierung der Kirche Hauptstr. 29 (Produkt/Sachkonto/Maßnahme: 5111.02.70/219906/12iSANG1).
Die Sanierung und Modernisierung des Gebäudes "Alte Schule" und der Umnutzung zum Dorfgemeinschaftshaus, Hauptstr. 24 in Großerkmannsdorf, wird im Rahmen des Sanierungsgebietes "Historische Ortsmitte" Großerkmannsdorf im Bund-Länder-Programm "Aktive Stadt- und Ortsteilzentren" (SOP) zu 85 % gefördert. Nach aktueller Kostenprognose vom 03.01.2014 belaufen sich die zuwendungsfähigen Kosten für die Sanierung des Gebäudes einschließlich Außenanlagen (ohne Bachmauersanierung) auf insg. 1.387.357,00 € brutto. Im Haushalt 2012 und 2013 wurden bisher 1.325.240,00 € zzgl. der überplanmäßigen Auszahlung i.H.v. 17.998,71 € für die Ersatzausgaben der bereits geförderten Planungsleistungen zur Sanierung des Schulgebäudes bereitgestellt. Für die prognostizierten Mehrkosten wird der förderfähige Anteil aus den nicht verbrauchten Mitteln im Sanierungsgebiet "Historische Ortsmitte" Großerkmannsdorf aus 2013 finanziert. Die erforderliche Erhöhung des nicht förderfähigen Anteils wird aus den getätigten Einnahmen der teilweisen Übernahme des kommunalen Eigenanteiles durch das Ev.-Luth. Kirchspiel Radeberger Land bei der Förderung der Sanierung der Kirche Hauptstr. 29 in 2013 i.H.v. 30.087,04 € beantragt. Da die Einnahme dieser Mittel in 2013 erfolgte, ist eine überplanmäßige Auszahlung in 2013 erforderlich, um anschließend die Mittel nach 2014 zu übertragen und dort der Maßnahme Dorfgemeinschaftshaus zur Verfügung zu stellen. Die Kostenerhöhung der Baumaßnahme wurde mit Schreiben vom 16.01.2014 bei der Sächsischen Aufbaubank angezeigt.