Verordnung der Großen Kreisstadt Radeberg über verkaufsoffene Sonntage im Jahr 2014
Der Stadtrat beschließt die Verordnung der Großen Kreisstadt Radeberg über verkaufsoffene Sonntage im Jahr 2014 (siehe Anlage)
Aufgrund § 8 Abs. 2 des sächsischen Ladenöffnungsgesetzes erfolgt eine jährliche Neuregelung der verkaufsoffenen Sonntage. Die 4 Sonntage wurden in Übereinstimmung mit dem Gewerbeverein am 20.01.2014 ausgewählt.