2. Änderungssatzung der Satzung über die Erhebung der Hundesteuer
Der Stadtrat beschließt die als Anlage beigefügte 2. Änderungssatzung der Satzung über die Erhebung der Hundesteuer.
Auf Grund eines Antrages sollen auch Hunde, die in Therapien eingesetzt werden, eine Ermäßigung der Hundesteuer um die Hälfte des normalen Steuersatzes erhalten. Der Verwaltung sind bisher drei Fälle bekannt, so dass derzeit Mindererträge von unter 100,00 EUR pro Jahr zu erwarten sind.