Feststellung der Jahresrechnung über das Ergebnis der Haushaltswirtschaft des Haushaltsjahres 2012
Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Radeberg stellt das in der Anlage zur Beschlussvorlage (Seite 7 der Jahresrechnung) beigefügte Ergebnis der Jahresrechnung 2012 fest.
Gemäß § 88 Abs. 2 SächsGemO ist die Jahresrechnung innerhalb von sechs Monaten nach Ende des Haushaltsjahres aufzustellen und gemäß § 88 Abs. 3 SächsGemO nach örtlicher Prüfung gemäß §104 SächsGemO bis spätestens 31. Dezember des dem Haushaltsjahr folgenden Jahres vom Gemeinderat festzustellen. Die örtliche Prüfung ist innerhalb von drei Monaten nach Aufstellung der Jahresrechnung durchzuführen. Der Bericht über das Prüfungsergebnis ist dem Bürgermeister vorzulegen und nach Aufklärung eventueller Beanstandungen ist dieser Bericht mit der Jahresrechnung dem Gemeinderat vorzulegen. Die Jahresrechnung 2012 wurde bis 30.06.2012 von der Kämmerei zahlenseitig aufbereitet. Aufgrund der Einführung des Neuen kommunalen Haushalts- und Rechnungswesens erfolgte die endgültige Aufstellung der Jahresrechnung erst im Dezember 2013. Im selben Monat erfolgte auch die örtliche Prüfung. Den Bericht über die örtliche Prüfung erhielten wir am 27.01.2014, so dass der Februar den frühestmöglichsten Termin zur Feststellung der Jahresrechnung durch den Stadtrat darstellt. Die örtliche Prüfung empfiehlt, die Ergebnisse der Jahresrechnung 2012 und den Rechenschaftsbericht dem Stadtrat zur Feststellung vorzulegen.
Die den Beschluss begründenden Unterlagen werden wie folgt verteilt: