Beschluß 13/13 vom 24.04.2013 (Beschlußvorlage 31/13)
Betreff
4. Änderung B-Plan Nr. 2 "Badstr, Ost mit Wohngebiet Am Sandberg" - Änderung des Geltungsbereiches - Billigungsbeschluss - Beschluss zur erneuten Offenlage
Beschlußtext
- Der Abwägungsvorschlag zu den eingegangenen Stellungnahmen zum Entwurf Stand 17.01.2013 wird in allen Punkten beschlossen.
- Die Änderung des räumlichen Geltungsbereiches wird beschlossen. Zum räumlichen Geltungsbereich gehören die Flstck. 528/44, 528/45, 528/46, 528, 528/47, 528/48, 528/49, 528/50, 528/51, 528/59, 528/60, 528/62, 528/63, 528/64, 528 /65, 528/67, 528/68, 528/69, 528/70, 528/71, 528/72, 528/73, 528/74, 528/75, 528/76 und T.v. 528/66 Gemarkung Radeberg. Der räumliche Geltungsbereich umfasst eine Fläche von ca, 3,5 ha.
- Der Entwurf der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 "Badstr. Ost mit Wohngebiet Am Sandberg", Stand 11.04.2013 wird gebilligt.
- Die Verwaltung wird beauftragt, den berührten Behörden und TÖB sowie der betroffenen Öffentlichkeit Gelegenheit zur Stellungnahme nach den Bestimmungen von § 13 BauGB Abs. 2 Nr. 2 und 3 BauGB zu geben.
Begründung
Der Geltungsbereich wurde geändert, reduziert um die Flächen, bei denen die zukünftige Entwicklung nach den Vorstellungen der Wohnbau Radeberg zum heutigen Zeitpunkt noch nicht bekannt ist.