Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2011 des Eigenbetriebes Abwasserentsorgung Radeberg
Gemäß § 19 des Sächsischen Eigenbetriebsgesetzes beschließt der Stadtrat
Der Eigenbetrieb ist Sondervermögen der Großen Kreisstadt Radeberg und wurde durch Satzung mit Wirkung ab dem 01.01.1997 gegründet. Nach § 17 SächsEigBG hat die Betriebsleitung zum Schluss des Geschäftsjahres einen aus der Bilanz, der Gewinn- und Verlustrechnung und dem Anhang bestehenden Jahresabschluss sowie einen Lagebericht aufzustellen. Der Jahresabschluss ist innerhalb von vier Monaten nach Ende des Wirtschaftsjahres aufzustellen und dem Oberbürgermeister vorzulegen, welcher die Unterlagen unverzüglich zur Jahresabschlussprüfung und zur örtlichen Prüfung weiter zu leiten hat. Auf Grund von Problemen bei der mit der Erstellung des Jahresabschlusses beauftragten Steuerberatungsgesellschaft wurde der Jahresabschluss erst im Dezember 2012 aufgestellt. Dadurch konnte auch die Feststellung des Jahresabschlusses nicht innerhalb von neun Monaten nach Ende des Wirtschaftsjahres erfolgen. Die Warth & Klein Grant Thornton AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft war mit der Jahresabschlussprüfung beauftragt und erteilte einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk. Die LiSka Treuhand GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft war mit der örtlichen Prüfung beauftragt und empfiehlt dem Stadtrat, den Jahresabschluss festzustellen.