Beschluß 59/12 vom 29.08.2012 (Beschlußvorlage 71/12)
Betreff
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 60 "Rettungswache Landkreis Bautzen" -Einleitungsbeschluss
Beschlußtext
- Die Einleitung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 60 "Rettungswache Landkreis Bautzen" wird beschlossen. Der räumliche Geltungsbereich beträgt ca. 1,1 ha. Zum räumlichen Geltungsbereich gehört ausschließlich Flstck. 619/4 Gemarkung Radeberg. Ziel dieses vorhabenbezogenen Bebauungsplanes ist, das Baurecht für die Errichtung einer Rettungswache auf Flstck. 619/4 Gemarkung Radeberg herzustellen.
- Die Verwaltung wird beauftragt den Einleitungsbeschluss öffentlich bekannt zu geben und die frühzeitige Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs.1 und § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.
- Die Verwaltung wird beauftragt, den Flächennutzungsplan im Parallelverfahren in diesem Bereich zu ändern: 1. Änderung, Teilbereich 5, des Flächennutzungsplanes.
Begründung
Auf Grund der räumlichen Nähe zum Krankenhaus Radeberg sowie der günstigen verkehrlichen Anbindung dieses Grundstückes, favorisiert der Landkreis Bautzen hier die Rettungswache des Landkreises zu errichten. Das Grundstück befindet sich im Eigentum des Asklepios - ASB Krankenhauses Radeberg. Absprachen zwischen Krankenhaus und Landkreis Bautzen zur Grundstücksverfügbarkeit sind bereits erfolgt.