Beschluß 60/12 vom 29.08.2012 (Beschlußvorlage 72/12)
Betreff
1. Änderung, Teilbereich 5, des Flächennutzungsplanes 'Aufstellungsbeschluss
Beschlußtext
- 1. Die Aufstellung der 1. Änderung, Teilbereich 5, des Flächennutzungsplanes der Stadt Radeberg im Bereich der geplanten Rettungswache des Landkreises Bautzen (Flstck. 619/4 Gemarkung Radeberg) wird beschlossen mit dem Ziel, die planungsrechtlichen Vorraussetzungen für die Errichtung einer Rettungswache auf dem Flurstück gegenüber dem Krankenhaus zu schaffen.
- Die Verwaltung wird beauftragt, die 1. Änderung, Teilbereich 5, des Flächennutzungsplanes der Stadt Radeberg im Parallelverfahren zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 60 "Rettungswache Landkreis Bautzen" durchführen.
- Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung Nach § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB wird in Anwendung von § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB abgesehen.
- Die Verwaltung wird beauftragt, den Aufstellungsbeschluss öffentlich bekannt zu machen.
Begründung
Bebauungspläne müssen aus dem Flächennutzungsplan entwickelt werden und dürfen den Darstellungen des Flächennutzungsplanes nicht widersprechen. Um diese Situation herzustellen, muss der Flächennutzungsplan im Parallelverfahren geändert werden.