Neufassung der Verbandssatzung des Zweckverbandes Bischofswerda-RÖDERAUE zur Sicherheitsneugründung und Ermächtigung des Oberbürgermeisters zur Zustimmung zur Verbandssatzung in der Verbandsversammlung des Zweckverbandes Bischofswerda-RÖDERAUE
Der Stadtrat stimmt der Neufassung der Verbandssatzung des Zweckverbandes Bischofswerda-RÖDERAUE zur Sicherheitsneugründung des Zweckverbandes Bischofswerda-RÖDERAUE zu und ermächtigt den Oberbürgermeister, in der Verbandsversammlung des Zweckverbandes Bischofswerda-RÖDERAUE die Verbandssatzung (Stand: 09.09.2011) zu beschließen.
Mit dem Beschluss SR084-2011 ermächtigte der Stadtrat den Oberbürgermeister der Verbandssatzung des ZBR zuzustimmen. Dabei wurde eine Bedingung eingefügt. Die Rechtsaufsichtsbehörde weist mit Schreiben vom 15.12.2011 daraufhin, dass
Da die Bedingung, Abschluss eines öffentlich-rechtlichen Vertrages zwischen dem ZBR und der Großen Kreisstadt Radeberg erfüllt ist, kann ein übereinstimmender Beschluss zur Verbandssatzung gefasst werden.