Ausscheiden aus dem Stadtrat der Großen Kreisstadt Radeberg
Der Stadtrat stellt fest, dass Herr Christoph Heinze gemäß § 18 Abs. 1 Ziffer 1-3 SächsGemO aus dem Stadtrat der Großen Kreisstadt Radeberg ausscheidet. Mit Ausscheiden von Herrn Christoph Heinze rückt Frau Cindy Gröber als Ersatzperson nach.
Mit Schreiben vom 10.01.2012 zeigte Herr Christoph Heinze seine persönlichen Gründe zum Ausscheiden aus dem Stadtrat der Stadt Radeberg an. Nach § 18 Abs. 1 SächsGemO kann der Bürger oder nach § 16 Abs. 1 Satz 2 SächsGemO Wahlberechtigte seine ehrenamtliche Tätigkeit aus wichtigem Grund ablehnen oder deren Beendigung verlangen. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn der Bürger älter als 65 Jahre alt ist, anhaltend krank ist und 10 Jahre dem Gemeinderat angehört oder ein anderes Ehrenamt begleitet hat. Es liegen 3 wichtige Gründe bei Herrn Christoph Heinze nach § 18 Abs. 1 Ziffer 1-3 SächsGemO vor. Das Ausscheiden ist vom Stadtrat mit Beschluss festzustellen. Entsprechend dem Wahlergebnis aus dem Jahr 2009 rückt Frau Cindy Gröber als nächste Ersatzperson nach. Frau Cindy Gröber wird zur Sitzung des Stadtrates am 25.01.2012 eingeladen und vereidigt.