1. Änderung des Flächennutzüngsplanes, Teilbereich 4, Stand 31.01.2012 (Redaktionelle Änderung) • Billigungsbeschluss
Auf Grund der Änderung der Abgrenzung des Landschaftsschutzgebietes "Dresdener Heide" (in Kraft getreten am 10. April 2008) ist die Stadt Radeberg in der Pflicht, den rechtskräftigen Flächennutzungsplan entsprechend redaktionell anzupassen. Dies soll hiermit erfolgen. Die Bestandsbebauung am Ende des Tanzzipfelweges liegt nun außerhalb der Abgrenzung des LSG "Dresdener Heide" und kann somit als Bestandsbebauung mit einer Wohnbaufläche dargestellt werden. Die Grundzüge der Planung werden mit dieser Änderung nicht berührt, so dass das Verfahren nach den Bestimmungen von § 13 BauGB angewandt werden kann. Die 1. Änderung des Flächennutzungsplanes setzt sich momentan aus 4 Teilbereichen zusammen, die jeweils im Zusammenhang mit einer Bauleitplanung erforderlich sind:
1. Änderung, Teilbereich 1: Heinrichsthaler Milchwerke,
1. Änderung, Teilbereich 2: Radeberger Fleisch- und Wurstwaren Korch GmbH
1. Änderung, Teilbereich 3: Lidl GmbH / EDEKA - Markt der Generationen
1. Änderung, Teilbereich 4: redaktionelle Änderung LSG "Dresdener Heide", Ergänzungssatzung Flstck. 323/3 Gemarkung Ullersdorf.