Beschluß 17/12 vom 29.02.2012 (Beschlußvorlage 16/12)
Betreff
Klarstellungs- und Ergänzungssatzung Flstck. 323/3 Gemarkung Ullersdorf (Tanzzipfelweg) - Abwägungsbeschluss - Beschluss zur Ergänzung der Ergänzungssatzung um die Klarstellungssatzung - Billigungsbeschluss - Beschluss zur Offenlage
Beschlußtext
- Der Abwägungsvorschlag zu den eingegangenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Behörden, TÖB, Nachbargemeinden und der Öffentlichkeit wird in allen Punkten beschlossen.
- Der Aufstellungsbeschluss zur Erarbeitung einer Ergänzungssatzung "Flstck. 323 Gemarkung Ullersdorf" wird ergänzt um eine Klarstellungssatzung nach § 34 Abs. 4 Nr 1 BauGB. Das Verfahren erhält die Bezeichnung Klarstellungs- und Ergänzungssatzung "Flstck. 323/3 Gemarkung Ullersdorf" (Tanzzipfelweg).
- Der Entwurf der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung "Flstck. 323/3 Gemarkung Ullersdorf" (Tanzzipfelweg), Bearbeitungsstand 31.01.2012, bestehend aus dem Lageplan, dem Satzungstext und einer Begründung, wird gebilligt.
- Die Verwaltung wird beauftragt, den betroffenen Behörden, TÖB, Nachbargemeinden und der betroffenen Öffentlichkeit die Möglichkeit zur Stellungnahme zu geben.
Begründung
Um die Bedenken des Landratsamtes Bautzen ausräumen zu können, ist die Verbindung der Ergänzungssatzung mit einer Klarstellungssatzung sinnvoll. Es ist ein Planstand erreicht, der den Billigungsbeschluss ermöglicht.