3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 "Gewerbegebiet Pillnitzer Str. Ost" • Aufstellungsbeschluss • Billigungsbeschluss • Beschluss zur Offenlage
Der Taubblindendienst e.V. benötigt ein Gemeinschaftsgebäude für allgemeine Beschäftigungen und die Essensverpflegung der Bewohner des in unmittelbarer Nähe befindlichen, neu errichteten, Wohnheimes /-hauses Dammweg 3. Zur Lösung des Platzproblems soll das denkmalgeschützte ehemalige Wirtschaftsgebäude auf Flstck. 1196 d um- und ausgebaut werden. Das Gebäude soll zusätzlich mit einem Anbau für die Unterbringung der Küche versehen werden. Im rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 3 "Gewerbegebiet Pillnitzer Straße Ost" sind die möglichen überbaubaren Flächen im Bereich des ehemaligen Wirtschaftsgebäudes dicht um die Bestandsbebauung herangezogen. Dies wurde so festgesetzt, um den alten Baumbestand auf dem Grundstück zu bewahren und dauerhaft zu erhalten. Auf Grund des Alters der Bäume stellt dieser Bestand zum Teil nun auch eine Gefahrenquelle für den reibungslosen Betrieb des Objektes des Taubblindendienstes dar, so dass aus heutiger Sicht einem Ersatz des alten Baumbestandes entsprechend den Festlegungen der Gehölzschutzsatzung der Stadt Radeberg zugestimmt werden wird. Der geplante Umbau mit dem Anbau des Küchentraktes auf Flstck.1196 d Gemarkung Radeberg ist planungsrechtlich nur zulässig, bei entsprechender Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3.