Außerplanmäßige Ausgabe
Der Stadtrat beschließt die außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von 20.873,29 € an die Gebr. Arnold OHG entsprechend Zuordnung der Flurstücke 1432/4, 1583/1, 1585, 1590, 1599, 1600, 1603, 1604/2 und 1606 Gemarkung Radeberg. Die Deckung erfolgt aus Mehreinnahmen der Allgemeinen Schlüsselzuweisung.
Mit den entsprechenden Bescheiden des Bundesamtes für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen wurde der Stadt Radeberg mitgeteilt, dass der Gebr. Arnold OHG Bruchteilseigentum in Höhe von 9503/1000 an den Flurstücken 1432/4, 1583/1, 1585, 1590, 1599, 1600, 1603, 1604/2 und 1606 Gemarkung Radeberg zugeordnet wurde. Bei diesen Flurstücken handelt es sich um Flächen der Gartensparte "Großerkmannsdorf". Die Große Kreisstadt Radeberg wurde aufgefordert, die vereinnahmten Entgelte ab 01.07.1994 anteilsmäßig in Höhe von 95,03 % auszuzahlen. Diese setzen sich aus dem vereinnahmten Pachtzins und dem Verkaufserlös aus dem Verkauf des Flurstückes 1606 Gemarkung Radeberg im Jahr 2003 wie folgt zusammen:
13.464,95 € Pachteinnahmen ab 01.07.1994 davon 95,03 % = 12.795,74 €
8.500.00 € Verkaufserlös davon 95,03 % = 8.077.55 €
21.964,95 € gesamte Einnahmen davon 95,03 % = 20.873,29 €.