Verbandssatzung zur Sichreheitsneugründung des Zweckverbandes Bischofswerda-RÖDERAUE (ZBR) und öffentlich-rechtlicher Vertrag zwischen dem ZBR und der Großen Kreisstadt Radeberg
Der Oberbürgermeister wird bevollmächtigt, in der Verbandsversammlung des Zweckverbandes Bischofswerda-Röderaue (ZBR) dem in der Anlage beigefügten öffentlich-rechtlichen Vertrag zwischen dem ZBR und der Großen Kreisstadt Radeberg zuzustimmen.
Für den Fall, dass die Verbandsversammlung des ZBR diesem Vertrag zustimmt, wird der Oberbürgermeister zusätzlich bevollmächtigt, der in der Anlage beigefügten Verbandssatzung zur Sicherheitsneugründung des ZBR zuzustimmen und das laufende gerichtliche Verfahren zu beenden.
Lehnt die Verbandsversammlung des ZBR hingegen diesen öffentlich-rechtlichen Vertrag ab, wird der Oberbügermeister verpflichtet, die Verbandssatzung zur Sicherheitsneugründung des ZBR abzulehnen und gegen eine mögliche Ersatzvornahme durch die Rechtsaufsichtsbehörde rechtlich vorzugehen.
Seit geräumter Zeit besteht ein Streit zwischen dem ZBR und der Stadt Radeberg über die Rechtmäßigkeit der Verbandsgründung. Hintergrund dieses Streits ist im Kern die Auffassung Radebergs, bei der Verbandsgründung materiell zu viel eingebracht und zum Gründungszeitpunkt wesentliche Informationen vorenthalten bekommen zu haben. Beide Sachverhalte werden durch die in der Präambel des öffentlich-rechtlichen Vertrages genannten Urteile bestätigt. Das Urteil des Verwaltungsgerichtes Dresden bestätigt die vorenthaltenen wesentlichen Informationen. Das Urteil des Oberverwaltungsgerichtes Bautzen bestätigt Umfang und Herkunft der zuviel eingebrachten Mittel. In der Folge beider Gerichtsurteile haben der ZBR und die Stadt Radeberg unter Einbeziehung der Rechtsaufsichtsbehörde Vergleichsgespräche geführt, deren Ergebnis die Vorlage widerspiegelt.