Beschluß 60/11 vom 26.10.2011 (Beschlußvorlage 82/11)
Betreff
1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 40 "Gamma Service Produktbestrahlung" • Aufstellungsbeschluss
Beschlußtext
- Der Stadtrat beschließt die Aufstellung der 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 40 "Gamma Service Produktbestrahlung". Der räumliche Geltungsbereich umfasst eine Fläche von ca. 2,1 ha, wovon ca. 1,5 ha gewerbliche Bauflächen und ca. 0,6 ha eine externe Ausgleichsfläche sind. Die 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes verfolgt folgende Ziele:
- Klärung der planungsrechtlichen Zulässigkeit einer Erweiterung der überbaubaren Grundstücksfläche im vorhandenen Betriebsstandort, um den momentanen und zukünftigen Erweiterungsbedarf des Unternehmens im Rahmen der vorhandenen Betriebsfläche zu lösen.
- Änderung des Rechtsstandes von einem vorhabenbezogenen Bebauungsplan nach § 12 BauGB in einen Bebauungsplan nach § 9 BauGB, um dem Unternehmen eine gewisse Flexibilität in den Entscheidungen zu erforderlichen Betriebserweiterungen im Rahmen der planungsrechtlichen Zulässigkeit am Betriebsstandort zu gewähren.
- Es wird das vereinfachte Verfahren nach § 13 a BauGB durchgeführt.
- Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem Bauherren einen Städtebaulichen Vertrag abzuschließen, der die Kostenübemahme aller erforderlichen Planungsleistungen, die im Zusammenhang mit der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 40 entstehen, regelt.
- Die Verwaltung wird beauftragt, die frühzeitige Unterrichtung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.
Begründung
Das Unternehmen Gamma Service Produktbestrahlung benötigt aktuell ein zusätzliches Gebäude für Lagerzwecke. Die vorhandenen Möglichkeiten der Betriebserweiterung im Rahmen der Festsetzungen des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 40 sind erschöpft. Zeitlich befristet wurde dieses Problem durch die Errichtung einer Halle, die zu den fliegenden Bauten zählt, gelöst. Die Zulassung der Aufstellung dieser Halle ist allerdings befristet, so dass das Unternehmen dringend eine Erweiterung der vorhandenen Baugrenzen auf dem Betriebsgelände benötigt, für die eine Änderung des Bebauungsplanes erforderlich ist.