Beschluß 44/11 vom 29.06.2011 (Beschlußvorlage 56/11)
Betreff
Vorhabenbezogener B-Plan Nr. 58 "Wohnbebauung Flstck. 508/3 Gemarkung Radeberg" • Billigung des Durchführungsvertrages • Abwägungsbeschluss • Satzungsbeschluss
Beschlußtext
- Der Durchführungsvertrag wird gebilligt. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, den Durchführungsvertrag mit den Vorhabensträgern rechtsverbindlich vor dem in Kraft treten der Satzung abzuschließen.
- Der Abwägungsvorschlag zu den eingegangenen Stellungnahmen zum Entwurf des vorhabenbezogenen B - Planes, Planungsstand 27.04.2011, wird in allen Punkten beschlossen.
- Die Satzung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 58 "Wohnbebauung Flstck. 508/3 Gemarkung Radeberg", bestehend aus der Planzeichnung - Teil A - und den textlichen Festsetzungen - Teil B -, Stand 10.06.2011 wird beschlossen. Die Begründung - Teil C -, Stand 10.06.2011, wird gebilligt.
- Die Verwaltung wird beauftragt, die Satzung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 58 "Wohnbebauung Flstck. 508/3 Gemarkung Radeberg" in Kraft zu setzen.
Begründung
Es ist eine Planreife erreicht, so dass die Satzung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan beschlossen werden kann.