Ergänzungssatzung "Flstck. 323/3 Gemarkung Ullersdorf" - Aufstellungsbeschluss
Bereits im April 2009 wurde durch Herrn Preuße als Vertreter der Herren Kai - Uwe und Norbert Bartsch ein Antrag zur Schaffung von Baurecht gestellt. Aus Zeitgründen, rutschte die Bearbeitung dieses Vorganges in der Priorität nach hinten. Es galt auch die Rechtskraft der Änderung der Verordnung zur Festsetzung des Landschaftsschutzgebietes "Dresdener Heide" abzuwarten, auf deren Grundlage überhaupt erst eine Bearbeitung solch einer Satzung möglich wurde (Ausgliederung des hinteren bebauten Bereiches des Tanzzipfelweges aus der Abgrenzung des Landschaftsschutzgebietes). Die angestrebte Baugenehmigung nach § 35 Abs. 2 BauGB wurde versagt, da im F-Plan die Bauflächendarstellung für dieses Grundstück fehlt, da es bisher auch zum LSG "Dresdener Heide" gehörte.