1. Änderung der Außenbereichssatzung "Ullersdorfer Mühle" - Abwägungsbeschluss - Billigungsbeschluss - Beschluss zur erneuten Offenlage
Auf Grund der erheblichen Bedenken von
zu einer möglichen Beeinträchtigung des FFH - Gebietes "Prießnitzgrund" wurde der Geltungsbereich der 1. Änderung der Außenbereichssatzung "Ullersdorfer Mühle" geändert. Es wurden die Flurstücke 215b, 215c, 250a und 250b Gemarkung Ullersdorf aus dem Geltungsbereich herausgenommen. Zusätzlich wurden auch Festsetzungen zum Schutz der dort vorhandenen seltenen Amphibien und Kleinsäuger in die Satzung aufgenommen (Lebensraum und Wanderkorritore dieser seltenen Tiere). Eine Änderung des Geltungsbereiches stellt eine Änderung der Grundzüge der Planung dar. Zum geänderten Entwurf der Satzung müssen erneut die betroffenen Behörden, TOB und die betroffene Öffentlichkeit beteiligt werden.