Beschluß 17/11 vom 02.03.2011 (Beschlußvorlage 24/11)
Betreff
B-Plan Nr. 57 "Erweiterung Mittelschule Ludwig Richter" - Abwägungsbeschluss - Satzungsbeschluss
Beschlußtext
- Der Abwägungsvorschlag zu den eingegangenen Stellungnahmen aus der Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange nach § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB und der berührten Öffentlichkeit nach § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB wird in allen Punkten beschlossen.
- Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 57 "Erweiterung Mittelschule Ludwig Richter", Bearbeitungsstand 01.12.2010 mit redaktionellen Ergänzungen vom 01.02.2011, bestehend aus der Planzeichnung - Teil A und den textlichen Festsetzungen - Teil B, wird als Satzung beschlossen. Die Begründung - Teil C, Bearbeitungsstand 01.12.2010 mit redaktionellen Ergänzungen vom 01.02.2011, wird gebilligt.
- Die Verwaltung wird beauftragt, die Satzung in Kraft zu setzen.
Begründung
Es ist eine Planreife erreicht, so dass dieser Bebauungsplan als Satzung beschlossen werden kann.