Beschluß 18/11 vom 02.03.2011 (Beschlußvorlage 27/11)
Betreff
1. Änderung der Außenbereichssatzung "Ullersdorfer Mühle" - Aufstellungsbeschluss
Beschlußtext
- Die Aufstellung der 1. Änderung der Außenbereichssatzung "Ullersdorfer Mühle" wird beschlossen. Inhalte der 1. Änderung sind:
- Änderung des räumlichen Geltungsbereiches. Zum räumlichen Geltungsbereich gehören folgende Flurstücke der Gemarkung UllersdorffTv. 235/1, 252b, 252c,T.v. 252, 252d, 252/1, 252a, 255, 255/3, 255/4, 255/2, 251/3, 251/5, 251/7, 251/6, 251b, 251c, 250a, 250b, T.v. 267. Die Fläche des räuml. Geltungsbereiches beträgt ca. 1,62 ha.
- Änderung von § 3 "Sachlicher Anwendungsbereich, Zulässigkeiten": Es soll bestimmt werden, dass, neben Vorhaben für Wohnzwecke mit max. 2 Vollgeschossen, sich die Zulässigkeit der Satzung auch auf Vorhaben erstreckt, die kleineren Handwerks- und Gewerbebetrieben dienen. Es sollen keine Vorhaben zulässig sein, die einer Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach Anlage 1 zum Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung oder nach Landesrecht unterliegen.
- Die Verwaltung wird beauftragt, mit Herrn Lück einen Städtebaulichen Vertrag vorzubereiten, der die Übernahme aller Planungskosten und der Kosten einer eventuell erforderlichen zusätzlichen Erschließung für sein geplantes Bauvorhaben beinhaltet.
Begründung
Die Klempnerei Lück, Ullersdorfer Mühle 4 / 4a, möchte ihren Firmenstandort erweitern. Herr Lück beabsichtigt, die vorhandene Werkstatt auf dem benachbarten Grundstück Uliersdorfer Str. 6 abzubrechen, um dort sein neues Werkstattgebäude zu errichten. Da der Bereich Ullersdorfer Mühle zum Außenbereich gehört und diese Erweiterung mehr als 30% seines jetzigen Betriebsstandortes beinhaltet, ist diese nicht baugenehmigungsfähig. Über die Änderung der vorhandenen Außenbereichssatzung "Ullersdorfer Mühle" kann die Zulässigkeit seines geplanten Bauvorhabens erreicht werden.