3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 "Wohngebiet Pillnitzer Str. West- Südteil" - Billigungsbeschluss - Beschluss zur Beteiligung der betroffenen Behörden, TOB und Öffentlichkeit nach § 13a BauGB
Der Entwurf der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 "Wohngebiet Pillnitzer Str. West - Südteil", Bearbeitungsstand 15.11.2010, hat eine Planreife erreicht, so dass dieser gebilligt werden kann. Die Schalltechnische Untersuchung für dieses Plangebiet (Anlage zur Begründung) liegt im Bürgerbüro während deren Öffnungszeiten (Mo. - Do. 8.30 Uhr - 18.00 Uhr und Fr. 8.30 Uhr - 17.00 Uhr) zur Einsichtnahme bereit.