Beschluß 91/10 vom 15.12.2010 (Beschlußvorlage 104/10)
Betreff
B-Plan Nr. 57 "Erweiterung Mittelschule Ludwig Richter" - Aufstellungsbeschluss - Beschluss zur Änderung des Flächennutzungsplanes - Billigungsbeschluss - Beschluss zur Offenlage nach § 13a BauGB
Beschlußtext
- Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 57 "Erweiterung Mittelschule Ludwig Richter1" wird beschlossen. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 57 umfasst das Flst. 61/2, 383, 383a, 365/9 und Teile des Flst. 413 der Gemarkung Lotzdorf. Die Grenzen des räumlichen Geltungsbereiches sind in der Planzeichnung - Teil A (M 1:1.000) festgesetzt. Ziel der Planung: Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Erweiterung des Schulkomplexes geschaffen werden.
- Es wird eingeschätzt, dass dieses Vorhaben der Innenentwicklung von Radeberg dient. Das beschleunigte Verfahren nach § 13a BauGB wird angewandt.
- In Anwendung von § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB wird beschlossen, den Flächennutzungsplan im Wege der Berichtigung zu einem späteren Zeitpunkt anzupassen.
- Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 57 "Erweiterung Mittelschule Ludwig Richter14, Bearbeitungsstand 30.11.2010, bestehend aus der Planzeichnung Teil A und Textteil Teil B und die beigefügte Begründung Teil C, Bearbeitungsstand 30.11.2010, wird gebilligt.
- Die Verwaltung wird beauftragt, der betroffenen Öffentlichkeit und den berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange Gelegenheit zur Stellungnahme innerhalb angemessener Frist nach den Regelungen von § 13 a BauGB zu geben.
Begründung
Es ist geplant, das vorhandene Schulgebäude Mittelschule Ludwig Richter Lotzdorfer Straße 51 durch einen Erweiterungsbau räumlich zu erweitern. Damit sollen zusätzliche Schulräume geschaffen werden. Mit der Aufstellung des B-Plans werden die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Erweiterung des Schulkomplexes geschaffen. Außerdem werden die planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen für den Fall, dass sich in weiterer Planung die Notwendigkeit von Freisportanlagen ergibt. Der Schulstandort ist im Zusammenhang mit den Schulsportanlagen zu betrachten.