Gebührenordnung für die Nutzung schulischer Einrichtungen für außerschulische Zwecke
Der Stadtrat beschließt die neue Gebührenordnung für die Nutzung von schulischen Einrichtungen ab dem 01.01.2011.
Die letzte Gebührenordnung wurde zum 01.01.2002 vom Stadtrat beschlossen. In den letzten 8 Jahren sind die Betriebskosten mehrfach gestiegen, so dass eine Angleichung der Gebühren dringend erforderlich ist. Die durchschnittlichen Ausgaben der Betriebskosten schwankten in den letzten Jahren zwischen 13 € und 18 € pro Stunde. Es ist erforderlich für die kommenden Schuljahre zwischen sanierten Turnhallen bzw. Neubau und Altbau (Turnhalle der Grundschule Süd) zu unterscheiden, damit die Gebührenordnung dem unterschiedlichen Standard der Hallen gerecht wird. Diese Unterscheidung gab es bei der bisherigen Gebührenordnung nicht. Die Gebührenordnung gilt in vollem Umfang auch für die Turnhalle der Schule in Großerkmannsdorf.