Positionierung zum Beschluss des Jugendhilfeausschusses des Kreistages - Bedarfskriterien in Kindertageseinrichtungen
Die Stadt Radeberg beteiligt sich nicht an der Umsetzung des Beschlusses des Landkreises Bautzen zu Bedarfskriterien bei Kindertageseinrichtungen. Die Stadt Radeberg wird auch weiterhin ihre Zuschüsse ohne Beachtung der Zugangskriterien des Landkreises zur Sicherstellung des Betreuungsangebotes in Kindertagesstätten zahlen. Die Stadt Radeberg wird jedoch wegfallende Zahlungen des Landkreises (Übernahme der Elternbeiträge sowie Geschwisterermäßigungen) nicht ersetzen.
Der Jugendhilfeausschuss des Kreistages beschloss am 31.05.2010 Betreuungskriterien für die bedarfsgerechte Bereitstellung von Krippenplätzen bzw. Kindertagespflegeplätzen. Der Beschluss regelt, dass Kinder, dessen Erziehungsberechtigte nicht erwerbstätig bzw. in Ausbildung sind, einen Betreuungsanspruch von 4,5 Stunden (Krippe) bzw. 6 Stunden pro Tag (Kindergarten) haben. Um diesen Beschluss umzusetzen, müssten alle Erziehungsberechtigten zur Erwerbstätigkeit/Ausbildung befragt werden und diesbezügliche Änderungen angeben. Diese Abfrage kann nur beim Freien Träger erfolgen. Andererseits haben die Freien Träger Betreuungsverträge mit den Eltern, in denen die Betreuungszeiten festgelegt sind. Die Stadt Radeberg würde bei strikter Umsetzung des Beschlusses pro Jahr ca. 100.000 Euro kommunalen Zuschuss sparen. Die Hochrechnung erfolgte auf der Basis der den Kita-Leiterinnen bekannten Kindern im August 2010.
Der Landkreis Bautzen übernimmt für die einkommensschwachen Erziehungsberechtigten den Elternbeitrag bzw. zahlt Geschwisterermäßigungen. Diese Zuschüsse werden entsprechend Beschluss nur noch für 4,5 bzw. 6 Stunden übernommen. Würde die Stadt Radeberg diese Differenz der Elternbeiträge für diese Erziehungsberechtigten übernehmen, ergäbe sich ein Mehrbedarf von ca. 51.000 Euro. In diesem Mehrbedarf sind die Geschwisterermäßigungen noch nicht enthalten. Für diese Berechnung fehlen uns die Grundlagen, diese schätzen wir auf ca. 25.000 Euro. Die Verwaltung schlägt dem Stadtrat vor, den Beschluss des Landkreises nicht zur Einsparung des kommunalen Zuschusses umzusetzen. Eine Übernahme von Elternbeiträgen ist jedoch, auch wegen fehlender Zuständigkeit, nicht vorgesehen.