Fortschreibung Brandschutzbedarfsplan
Der Stadtrat beschließt die Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplanes.
Der im September 2007 beschlossene Brandschutzbedarfsplan enthält die Pflicht zur Überprüfung und Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplanes im Jahr 2011. Die aktuelle Situation, d. h. Der anstehende Neubau des Gerätehauses in Großerkmannsdorf und die damit verbundene Ausstattung an Fahrzeugen, macht die Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplanes in den Punkten 7.2, 7.3. und 8 bereits jetzt erforderlich. Geleichzeitig wurden die Daten zu den Einsatzzahlen, Veränderungen in den Personalstärken und Anschaffung neuer Einsatzfahrzeuge aktualisiert. Zur besseren Übersichtlichkeit wurden die Veränderungen gegenüber dem Brandschutzbedarfsplan 2007 rot hervorgehoben.