Beschluss über die Haushaltssatzung für den Zweijahreshaushalt der Haushaltsjahre 2011 und 2012 mit Haushaltsplan
Der Stadtrat beschließt die im Entwurf vorgelegte Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für den Zweijahreshaushalt der Haushaltsjahre 2011 und 2012.
Gemäß § 74 Abs. 1 Satz 1 SächsGemO hat die Gemeinde für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Nach § 74 Abs. 1 Satz 2 SächsGemO hat sie die Möglichkeit, eine Haushaltssatzung für zwei Haushaltsjahre, nach zwei Jahren getrennt, zu erlassen. Der Stadtrat hat am 26.05.2010 beschlossen, eine Haushaltssatzung für zwei Haushaltsjahre zu erlassen. Der Haushaltsplan für die Haushaltsjahre 2011 und 2012 mit seinen Bestandteilen nach § 2 Abs. 1 KomHVO - Gesamtplan, Einzelpläne des Verwaltungs- und Vermögenshaushaltes, dem Sammelnachweis Personalausgaben und dem Stellenplan - ist nach § 75 Abs. 1 Satz 1 SächsGemO Bestandteil der Haushaltssatzung.
Die den Beschluss begründenden Unterlagen werden wie folgt verteilt: