Feststellung der Jahresrechnung über das Ergebnis der Haushaltswirtschaft des Haushaltsjahres 2009 der Großen Kreisstadt Radeberg
Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Radeberg stellt das in der Anlage zur Beschlussvorlage (Seite 7 der Jahresrechnung) beigefügte Ergebnis der Jahresrechnung 2009 fest.
Gemäß § 88 Abs. 2 SächsGemO ist die Jahresrechnung innerhalb von sechs Monaten nach Ende des Haushaltsjahres aufzustellen und gemäß § 88 Abs. 3 SächsGemO nach örtlicher Prüfung gemäß § 104 SächsGemO bis spätestens 31. Dezember des dem Haushaltsjahr folgenden Jahres vom Gemeinderat festzustellen. Die örtliche Prüfung ist innerhalb von drei Monaten nach Aufstellung der Jahresrechnung durchzuführen. Der Bericht über das Prüfungsergebnis ist dem Bürgermeister vorzulegen und nach Aufklärung eventueller Beanstandungen ist dieser Bericht mit der Jahresrechnung dem Gemeinderat vorzulegen. Die Jahresrechnung 2009 wurde bis 30.06.2010 aufgestellt und durch den vom Stadtrat bestellten örtlichen Prüfer geprüft. Die örtliche Prüfung empfiehlt, die Ergebnisse der Jahresrechnung 2009 und den Rechenschaftsbericht dem Stadtrat zur Feststellung vorzulegen.
Die den Beschluss begründenden Unterlagen werden wie folgt verteilt: