Festsetzung des Wirtschaftsplans für das Wirtschaftsjahr 2011 des Eigenbetriebes Abwasserentsorgung Radeberg
Der Stadtrat setzt den nach § 15 SächsEigBG aufgestellten Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2011 des Eigenbetriebes Abwasserentsorgung Radeberg wie folgt fest.
EUR | |
Summe Erträge | 4.248.270,00 |
Summe Aufwendungen | 3.624.355,00 |
Gewinn | 623.915,00 |
EUR | |
Mittelzufluss aus laufender Geschäftstätigkeit | 619.995,00 |
Mittelabfluss aus Investitionstätigkeit | -703.420,00 |
Mittelabfluss aus Finanzierungstätigkeit | -741.250,00 |
Gesamt | -824.675,00 |
Die Große Kreisstadt Radeberg führt zur Erledigung der Pflichtaufgabe Abwasserentsorgung entsprechend § 63 Abs. 2 SächsWG einen Eigenbetrieb nach § 95 SächsGemO. Gemäß § 95 Abs. 1 Ziffer 2 SächsGemO i.V.m. § 2 der Hauptsatzung der Stadt Radeberg und § 41 Abs. 2 Ziffer 14 SächsGemO ist der Stadtrat beschließendes Organ. Die Vorberatung erfolgt gemäß § 6 der Hauptsatzung von Radeberg sowie § 8 Abs. 1 SächsEigBG durch den Technischen Ausschuss. Gemäß § 15 Abs. 1 SächsEigBG ist für jedes Wirtschaftsjahr vor dessen Beginn ein Wirtschaftsplan aufzustellen und vom Gemeinderat zu beschließen. Der Wirtschaftsplan besteht aus dem Erfolgsplan, dem Liquiditätsplan, der Finanzplanung und aus einer Stellenübersicht und ist dem Haushaltsplan der Gemeinde als Anlage beizufügen (§ 15 Abs. 1 SächsEigBG). Die Pflicht, den Wirtschaftsplan dem Haushaltsplan beizufügen ergibt sich ebenso aus § 2 Abs. 2 Nr. 5 KomHVO. Dem Wirtschaftsplan ist ein Vorbericht (§ 3 SächsEigBVO) beizufügen. Dem Finanzplan ist ein Investitionsprogramm zu Grunde zu legen (§ 6 Abs. 3 SächsEigBVO). Der Beschlusstext ist mit den Änderungen vom Sächsischen Eigenbetriebsgesetz und der Sächsischen Eigenbetriebsverordnung nicht mehr zwingend vorgeschrieben. Der Beschluss enthält nunmehr die in den Anwendungshinweisen SMI zum SächsEigBG empfohlenen Angaben.
Die Unterlagen zum Beschluss - hier Entwurf des Wirtschaftsplanes für das Wirtschaftsjahr 2011 des Eigenbetriebes Abwasserentsorgung Radeberg - sind bitte der Beschlussvorlage SR082-2010 zum Beschluss über die Haushaltssatzung 2011/2012 - hier Anlage zum Haushaltsplan - zu entnehmen.