Beschluß 68/10 vom 27.10.2010 (Beschlußvorlage 87/10)
Betreff
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr 56 "Edeka - Markt der Generationen" - Einleitungsbeschluss
Beschlußtext
- Die Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 56 "Edeka - Markt der Generationen" wird beschlossen.
- Zum räumlichen Geltungsbereich gehören die Flurstücke 372, 373, 374, 375/2, 375/4, 376, 377, 378, 379, 380, 381, 382, 383, 384, 385, 387/2, 499, 500. Er umfasst eine Fläche von 10.067,89 m².
- Planungsziele des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes sind: - Schaffung der planungsrechtlichen Grundlagen für die Ansiedlung eines großflächigen Lebensmittelmarktes (ausschließlich als Vollsortimenter) in Form eines Marktes der Generationen mit einer maximal zulässigen Verkaufsraumfläche von 2.000 m², - Beachtung und Festsetzung der Flächen, die für einen zukünftigen Kreuzungsausbau der Kreuzung Oberstr. / Pulsnitzer Str. notwendig sind, unter Berücksichtigung eines vollständigen Ausbaus der Oberstr. für den Zweirichtungsverkehr, unter Berücksichtigung des Busverkehrs als Bemessungsfahrzeug neben Feuerwehr und dreiachsigem Müllfahrzeug sowie des Flächenbedarfes für den Radverkehr. - Die Grünordnungs-/Freiflächenplanung gewährleistet, dass sich der neue Parkplatz (EDEKA) optisch nicht mit den beiden bereits vorhandenen Parkplätzen (LIDL, städt. Parkplatz gegenüber der Wohnbau GmbH) zu einem Ganzen verbindet. In diesem Rahmen ist eine direkte Wegeverbindung zwischen EDEKA-Gelände und Fußgängerampel zur Altstadt vorzusehen.
- Es soll das Verfahren nach den Regelungen von § 13 a BauGB durchgeführt werden.
- Die Verwaltung wird beauftragt, den Einleitungsbeschluss öffentlich bekannt zu machen.
Begründung
EDEKA Nordbayern Bau- und Objektgesellschaft mbH hat mit Schreiben vom 21.09.2010 den Antrag auf Einleitung des Verfahrens für einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan für diese Fläche gestellt. Der Aufstellungsbeschluss für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 56 wird auf Grundlage der Entscheidung des Technischen Ausschusses, Beschluss T057-2010 vom 21.09.2010, vorbereitet. Bei der geplanten Ansiedlung des Edeka - Marktes sind die erforderlichen Flächen für den geplanten späteren Kreuzungsausbau Pulsnitzer Str. / Oberstr. unter Berücksichtigung des gewollten vollständigen Zweirichtungsverkehrs in der Oberstr., des Busverkehres und der Radfahrer zu beachten.