Beschluß 67/10 vom 27.10.2010 (Beschlußvorlage 86/10)
Betreff
7. Änderung des Bebauungsplanes "Am Heiderand" - Billigungsbeschluss - Beschluss zur Offenlage
Beschlußtext
- In Anwendung von § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB wird von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB abgesehen.
- Der Entwurf der 7. Änderung des Bebauungsplanes "Am Heiderand", Stand 23.09.2010, bestehend aus dem Teil A - Planzeichnung,Teil B - textliche Festsetzungen und der beigefügten Begründung, wird gebilligt.
- Die Verwaltung wird beauftragt, in Anwendung von § 13 Abs. 2 Nr. 2 und 3 BauGB der betroffenen Öffentlichkeit, den berührten Behörden und Trägern öffentlicher Belange Gelegenheit zur Stellungnahme zu diesem Entwurf in angemessener Frist zu geben.
Begründung
Die 7. Änderung des Bebauungsplanes "Am Heiderand" erfolgt auf Grundlage des Aufstellungsbeschlusses SR009-2009 vom 25.02.2009 sowie der Vorberatung im Ortschaftsrat Großerkmannsdorf am 15.09.2010.