Beschluß 66/10 vom 27.10.2010 (Beschlußvorlage 85/10)
Betreff
2. Änderung B-Plan "Gebiet am Forellenweg" • Aufstellungsbeschluss • Billigungsbeschluss • Beschluss zur Offenlage
Beschlußtext
- Die Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplanes "Gebiet am Forellenweg" wird beschlossen. Inhalt der 2. Änderung dieses Bebauungsplanes ist die Änderung der öffentlichen Grünfläche, Zweckbestimmung "Parkanlage", in private Grünfläche. Die textliche Festsetzung 1.11 (Zulässigkeit der Anlage von Fußwegen innerhalb der im Plan festgesetzten öffentlichen Grünfläche) wird ersatzlos gestrichen. Es wird das vereinfachte Verfahren nach § 13 BauGB durchgeführt.
- In Anwendung von § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB wird von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB abgesehen.
- Der Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes "Gebiet am Forellenweg", Stand 27.09.2010, bestehend aus dem Teil A - Planzeichnung,Teil B - textliche Festsetzungen und der beigefügten Begründung, wird gebilligt.
- Die Verwaltung wird beauftragt, in Anwendung von § 13 Abs. 2 Nr. 2 und 3 BauGB der betroffenen Öffentlichkeit, den berührten Behörden und Trägern öffentlicher Belange Gelegenheit zur Stellungnahme zu diesem Entwurf in angemessener Frist zu geben.
Begründung
Siehe Teil C - Begründung zum Entwurf der 2. Änderung des B - Planes "Gebiet am Forellenweg" (Anlage der Beschlussvorlage Nr. SR085-2010).