Veräußerung der Flurstücke 244, 245/3, 245/5 und 248/3 der Gemarkung Ullersdorf
Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Radeberg beschließt den Verkauf der Flurstücke 244 (2.865 m² zu 8,00 EUR/m²), 245/3 (844 m² zu 8,00 EUR/m²), 245/5 (2.559 m² zu 8,00 EUR/m²) und 248/3 (8.424 m², davon 7.424 m² zu 8,00 EUR/m² und 1.000 m² zu 13,00 EUR/m²) der Gemarkung Ullersdorf mit einer Gesamtfläche von 14.692 m² zum Preis von 122.536,00 EUR zuzüglich Grunderwerbsnebenkosten an die Golfanlage Ullersdorf GmbH & Co KG, Am Golfplatz 1 in 01454 Radeberg.
In den Kaufvertrag wird aufgenommen, dass der Erwerber für den Fall, dass sich die bauplanungsrechtliche Einordnung der Flurstücke in den nächsten 10 Jahren ändert (z.B. durch ein Bauleitplanverfahren für den Vertragsgegenstand bzw. für Grundstücke in unmittelbarer Nachbarschaft, das sich auch bauplanungsrechtlich auf den Vertragsgegenstand auswirkt) und dies eine Erhöhung des Bodenwertes zur Folge hat, die Erhöhung bis zu einem Wert von 25,00 EUR/m² an die Große Kreisstadt Radeberg ausgleicht. Weiterhin soll der Kaufvertrag eine Mehrerlösklausel für die nächsten 10 Jahre enthalten, falls der Erwerber die Flurstücke (oder Teile davon) zu einem höheren Wert weiter veräußert, als er es von der Großen Kreisstadt Radeberg erworben hat.
Die bauplanungsrechtliche Einordnung der Flurstücke ist Grünfläche im Außenbereich. Die Golfanlage hat derzeit Teile der Flurstücke gepachtet und möchte nun die Flächen gemäß Beschlusstext zur Erweiterung bzw. Erhaltung des Golfplatzes erwerben. Der Bodenpreis bemisst sich auf Grundlage von Grün- bzw. Gartenland nach der Bodenrichtwertkarte. Um zu verhindern, dass bei Weiterveräußerung der Flurstücke oder die Veränderung der bauplanungsrechtlichen Einordnung der Flurstücke der Erwerber einen finanziellen Vorteil erhält, sind entsprechende Klauseln in den Kaufvertrag mit aufzunehmen. Auf dem Flurstück 248/3 befindet sich ein Kleingarten (ca. 1.000 m²). Der Erwerber kennt diese Gegebenheit und möchte ausdrücklich das gesamte Flurstück erwerben.