Beschluß 33/10 vom 28.04.2010 (Beschlußvorlage 38/10)
Betreff
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 54 "Erweiterung Bürogebäude Schubert" - Billigung des Durchführungsvertrages - Satzungsbeschluss
Beschlußtext
- Der Entwurf des Durchführungsvertrages nach § 12 BauGB wird gebilligt. Der Oberbürgermeister wird beauftragt den Durchführungsvertrag mit dem Vorhabensträger, Herrn Schubert, abzuschließen.
- Der Abwägungsvorschlag zu den eingegangenen Stellungnahmen aus der Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange nach § 13 Abs. 2 Nr. 3 BauGB und der berührten Öffentlichkeit nach § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB wird in allen Punkten beschlossen.
- Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 54 "Erweiterung Bürogebäude Schubert", Bearbeitungsstand 04.02.2010 mit redaktionellen Änderungen vom 01.04.2010, wird als Satzung beschlossen.
- Die Verwaltung wird beauftragt, die Satzung nach rechtskräftigen Abschluss des Durchführungsvertrages sowie nach erfolgter Genehmigung in Kraft zu setzen.
Begründung
Die Planung hat eine Planreife erreicht, so dass der Satzungsbeschluss möglich ist.