Bestellung eines Wirtschaftsprüfers zur (überörtlichen) Prüfung von Jahresabschluss und Lagebericht der Wirtschaftsjahre 2009 bis 2012 des Eigenbetriebes Alten- und Pflegeheim Radeberg
Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Radeberg beschließt gemäß § 18 SächsEigBG (Gesetz über kommunale Eigenbetriebe im Freistaat Sachsen) für die (überörtliche) Prüfung von Jahresabschluss und Lagebericht der Wirtschaftsjahre 2009 bis 2012 des Eigenbetriebs Alten- und Pflegeheim Radeberg die Bestellung der Warth & Klein Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Schubertstraße 41, 01307 Dresden als preisgünstigsten Bieter für 3.700,00 EUR (zuzüglich Umsatzsteuer) jeweils für 2009, 2010, 2011 und 2012.
Gemäß § 19 SächsEigBG ist der Jahresabschluss durch den Stadtrat auf Grundlage der Berichte über die Jahresabschlussoürfung und der örtlichen Prüfung (§ 105 SächsGemO) festzustellen. Gemäß § 18 SächsEigBG ist die Prüfung von Jahresabschluss und Lagebericht durch Wirtschaftsprüfer oder Wirtschaftsprüfungsgesellschaften durchzuführen.