Bestellung eines Wirtschaftsprüfers zur (überörtlichen) Prüfung von Jahresabschluss und Lagebericht der Wirtschaftsjahre 2009 bis 2012 des Eigenbetriebes Stadtwirtschaftshof Radeberg
Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Radeberg beschließt gemäß § 18 SächsEigBG (Gesetz über kommunale Eigenbetriebe im Freistaat Sachsen) für die (überörtliche) Prüfung von Jahresabschluss und Lagebericht der Wirtschaftsjahre 2009 bis 2012 des Eigenbetriebs Stadtwirtschaftshof Radeberg die Bestellung der B & P GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Max-Liebermann-Straße 4, 01217 Dresden als preisgünstigsten Bieter für 2.900,00 EUR zuzüglich Umsatzsteuer und zuzüglich pauschal geschätzter Auslagen in Höhe von 5 % jeweils für 2009, 2010,2011 und 2012.
Gemäß § 19 SächsEigBG ist der Jahresabschluss durch den Stadtrat auf Grundlage der Berichte über die Jahresabschlussprüfung und der örtlichen Prüfung (§ 105 SächsGemO) festzustellen. Gemäß § 18 SächsEigBG ist die Prüfung von Jahresabschluss und Lagebericht durch Wirtschaftsprüfer oder Wirtschaftsprüfungsgesellschaften durchzuführen.