Klimaschutzkonzept für die Stadt Radeberg - Beschluss zur Aufstellung - Überplanmäßige Ausgabe
Der Stadtrat beschließt die Erstellung eines Klimaschutzkonzeptes für die Stadt Radeberg gemäß den Regeln des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit und die damit verbundene überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 35.000,- Euro. Die Deckung erfolgt in Höhe von 24.500,- Euro aus Fördermitteln und in Höhe von 10.500,- Euro aus Mehreinnahmen an allgemeiner Schlüsselzuweisung.
Die Erstellung von Klimaschutzkonzepten ist über das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit und auch über das Sächsische Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft und des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft und Arbeit (Förderrichtlinie Energie und Klimaschutz - RL EuK/2007) förderfähig. Die Förderung erfolgt über einen Zuschuss von bis zu 70 % der zuwendungsfähigen Sach- und Personalkosten von sachkundigen Dritten. Für die beratende Begleitung bei der Umsetzung bestehender Konzepte wird der Einsatz eines Klimaschutzmanagers mit bis zu 70 % der zuwendungsfähigen Sach- und Personalkosten bezuschusst. Außerdem können Einzelprojekte gefördert werden. Es ist mit Honorarkosten für die Erarbeitung des Klimaschutzkonzeptes in Höhe von ca. 35 TEUR zu rechnen. Für die Erarbeitung des Klimaschutzkonzeptes ist eine Arbeitsgruppe zu bilden. Mit der Erarbeitung des Klimaschutzkonzeptes wird auch der Antrag der CDU - Fraktion vom 18.01.2010 zum Thema "Nutzung erneuerbarer Energie in der Stadt Radeberg - Umsetzungskonzept-" umgesetzt.