Förderregelung für private Maßnahmen im Rahmen des Bund-Länder-Programmes "Aktive Stadt- und Ortsteilzentren" (SOP) für das Gebiet "Historische Ortsmitte Großerkmannsdorf" auf der Grundlage der Verwaltungsvorschrift Städtebauliche Erneuerung (VwV StBauE) vom 20.08.2009
Der Stadtrat beschließt die auf der Grundlage der Verwaltungsvorschrift "Städtebauliche Erneuerung" (StBauE) vom 20.08.2009 erarbeiteten und in der Anlage 1 der Beschlussvorlage beigelegten Forderregelung für private Maßnahmen innerhalb des Bund-Länder-Programmes Aktive Stadt- und Ortsteilzentren" (SOP) für das Gebiet "Historische Ortsmitte Großerkmannsdorf".
Das Gebiet "Historische Ortsmitte Großerkmannsdorf wurde gemäß Zuwendungsbescheid der Sächsischen Aufbaubank vom 23.03.2009 in das Bund-Länder-Programm "Aktive Stadt- und Ortsteilzentren" (SOP) aufgenommen. Dies ermöglicht der Stadt Radeberg privaten Eigentümer im Sanierungsgebiet "Historische Ortsmitte Großerkmannsdorf" Anreize für die Sanierung Ihrer Gebäude zu bieten.
In Anlehnung an das Sanierungsgebiet "Historische Ortsmitte" Liegau-Augustusbad und das Sanierungsgebiet "Innenstadt" Radeberg wird die in der Anlage 1 beigelegte Förderregelung für private Maßnahmen innerhalb des Bund-Länder-Programmes "Aktive Stadt- und Ortsteilzentren" (SOP) für das Gebiet "Historische Ortsmitte Großerkmannsdorf" vorgeschlagen. Um die Eigentümer der Sanierungsobjekte innerhalb des Stadtgebietes Radeberg gleich zu behandeln, stimmt diese zu beschließende Förderregelung weitestgehend mit den Regelungen der bestehenden Sanierungsgebiete überein. Einzige Ausnahme ist die Regelung zu Umzügen (Punkt 1.1 Umzug von Bewohnern und Betrieben) in der Förderregelung für das Sanierungsgebiet "Innenstadt" Radeberg. Eine Förderung von Umzugskosten für Betroffene der städtebaulichen Erneuerung ist aufgrund des überschaubaren Sanierungsgebietes "Historische Ortsmitte Großerkmannsdorf" und der Ergebnisse der vorbereitenden Untersuchungen nicht erforderlich. Sollte sich dennoch eine Notwendigkeit der Förderung von Umzugskosten nach weiteren Untersuchungen zur "Historischen Ortsmitte Großerkmannsdorf" ergeben, kann dies gesondert in den Gremien zum Beschluss eingebracht werden.
Die Festlegung von maximalen Förderobergrenzen für private Maßnahmen ermöglicht eine konkrete Planung der Ausgaben in den Folgejahren, da innerhalb des Bund-Länder-Progammes SOP jährlich der Finanzbedarf gegenüber der Sächsischen Aufbaubank zu beantragen ist. Des weiteren können Sanierungswillige konkret über die Möglichkeit einer Förderung ihres Vorhabens beraten werden.